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Personen mit Pflegegrad haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Rahmen der Pflegeversicherung. Es handelt sich hierbei um Geräte und Sachmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, einen selbstbestimmten Alltag ermöglichen beziehungsweise Beschwerden pflegebedürftiger Menschen verringern.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder einem Hausnotrufsystem und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie zum Beispiel Einmalhandschuhen, Mundschutz oder Betteinlagen, die seit der Corona-Pandemie mit einem monatlichen Betrag von 60 Euro von der Krankenkasse übernommen werden.

Befindet sich ein pflegebedürftiger Mensch in einem Pflegeheim, kommt es immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten, welche Pflegehilfsmittel das Pflegeheim vorhalten muss und unter welchen Voraussetzungen die Leistungspflicht für Pflegehilfsmittel bei der Krankenkasse liegt. Pflegeheime haben grundsätzlich die Pflicht, pflegebedürftige Bewohner nach dem anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse angemessen zu pflegen und dafür das typische Inventar bereitzustellen. Hierzu gehört auch Bereitstellung relevanter Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel im Bereich der Prophylaxe, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Grundpflege, die neben der Körperpflege auch die Fortbewegung umfasst. Parallel dazu besteht die Leistungspflicht der Krankenkasse für die individuelle Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln, die aufgrund der individuellen Erkrankung oder vorliegenden Behinderung im Rahmen der Behandlungspflege bzw. zum Behinderungsausgleich notwendig werden. Nach einem vom Patienten gestellten Antrag auf Kostenübernahme entscheidet die jeweilige Krankenkasse zeitnah über die Kostenübernahme von individuellen Pflegehilfsmitteln.

Wer unsicher ist, welche Hilfsmittel in der Regel zur Grundausstattung eines Pflegeheims gehören, und welche Hilfsmittel in die Leistungspflicht der Krankenkasse fallen, kann einen Blick in den Abgrenzungskatalog zur Hilfsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen der Kranken- und Pflegekassen werfen. (https://www.kbv.de/media/sp/Abgrenzungskatalog_Hilfsmittelversorgung_Pflegeheime.pdf).

Pflegesessel bieten im Pflegeheim eine gute Alltagsunterstützung. Die funktionalen Möbel erleichtern den Pflegealltag, bieten aber auch so viel Komfort, dass pflegebedürftige Menschen gerne Zeit in ihnen verbringen. Oft mit nützlichen Zusatzfunktionen oder Zubehör ausgestattet, machen Pflegesessel den Pflegealltag für alle Beteiligten leichter. Gerne beraten Sie unsere Objektmöbel-Experten zur fachrechten Ausstattung von Pflegeheimen und Co.

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