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Die Einrichtung von Alten- und Pflegeheimen befindet sich im Wandel. Neben Funktionalität und Hygiene stehen immer mehr Komfort und Wohlfühlfaktoren im Fokus.

Einrichtungen für ältere Menschen organisieren nicht mehr nur Aufenthalt und pflegerische Maßnahmen, sie haben auch die Aufgabe, für die Bewohner eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, die die Förderung von Individualität und Selbstbestimmtheit ebenso ermöglicht wie die Umsetzung bedarfsorientierter Pflege. Gesetzlich verankert ist der Anspruch, dass sich die Gestaltung von Alten- und Pflegeheimen vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohner orientieren muss. Dies schließt das Recht auf eine geschützte Privat- und Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner mit ein. Individuell geplante Aufenthalts- und Wohnräume erzeugen eine Wohlfühlatmosphäre und unterstützen das Wohlbefinden. Neben Seniorenmöbeln und der Auswahl geeigneter Materialien für Stuhl, Sessel und Co. sind Farb- und Lichtkonzepte wichtige Elemente der Raumplanung in Alten- und Pflegeheimen.

Was regelt das Gesetz?
„Die Bau- und Raumkonzepte der Heime sollen so gestaltet werden, dass sie den Bestrebungen zur Normalisierung der Lebensumstände … entsprechen. In den Heimen soll den Bewohnerinnen und Bewohnern grundsätzlich die in Privathaushalten übliche und ansonsten, soweit notwendig, eine an körperliche und kognitive Einschränkungen angepasste oder anpassbare Wohnraumausstattung zur Verfügung stehen. Die Bau- und Raumkonzepte der Heime müssen weiterhin so gestaltet werden, dass den jeweils besonderen Bedürfnissen unterschiedlicher Bewohnergruppen im Hinblick auf Selbständigkeit und Sicherheit Rechnung getragen wird. Dies schließt insbesondere Barrierefreiheit und sonstige Maßnahmen ein, die eine selbständige und sichere Nutzung von Wohnräumen, die Teilnahme am Gemeinschaftsleben sowie die Orientierung im Heimbereich ermöglichen oder erleichtern.“ (Quelle: Verordnung des Sozialministeriums zur baulichen Gestaltung von Heimen und zur Verbesserung der Wohnqualität in den Heimen Baden-Württembergs (LHeimBauVO))

Welche Anforderungen werden an Möbel gestellt?
Stabil gebaut und langlebig müssen Möbel in Alten- und Pflegeheimen sein. Ebenso sind eine hochwertige Verarbeitung und gute Qualität für die Ausstattung sehr wichtig. Sessel und Stühle müssen Halt beim Sitzen, Aufstehen und Hinsetzen bieten. Darüber hinaus sind Robustheit, Sitzergonomie, und Wohnlichkeit wichtige Auswahlkriterien bei der Sitzmöbelwahl. Unter den Aspekt Funktionalität fällt auch dass die Bezüge der Sitzmöbel schwer entflammbar und leicht zu reinigen sind. Eine Blut-, Urin-, sowie Desinfektionsmittelbeständigkeit sind weitere Eigenschaften, die Möbel für Alten- und Pflegeheime gewährleisten sollten.

Wohnlich und funktional ist das Motto moderner Raumkonzepte für Alten- und Pflegeheime. Passende Möbel unterstützen den Pflegealltag und laden zum Verweilen ein. Bei Fragen zur Objekteinrichtung stehen Ihnen die Experten von Schmezer gerne zur Verfügung.

Fotonachweis: unsplash.com / @ Joanna Kosinska

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